Fachhochschulreife: Der praktische Teil

Um die Fachhochschulreife zu erwerben, müssen Sie einen schulischen und einen praktischen Teil absolvieren. Der praktische Teil der Fachhochschulreife hat das Ziel, erste Einblicke in die berufliche Praxis zu verschaffen und bei der Berufswahl zu helfen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Damit Ihnen der praktische Teil der Fachhochschulreife anerkannt wird, müssen Sie abhängig von der Schule, die Sie besucht haben, unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

1. Sie haben die gymnasiale Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder einer Berufsfachschule des Berufskollegs nach der 12. Klasse mit der schulischen Fachhochschulreife verlassen? Der praktische Teil der Fachhochschulreife muss in diesem Fall zwingend innerhalb von acht Jahren nach Erwerb des schulischen Teils erfolgen. Sie benötigen für den praktischen Teil:

  • eine abgeschlossene, mind. zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder ein einjähriges / halbjähriges gelenktes Praktikum oder
  • eine nachgewiesene Ausbildung bei der Bundeswehr (die Dienstzeit muss mindestens 4 Jahre betragen haben, mit dienstlicher Verwendung mindestens auf der ATN-Stufe 7; es muss mindestens der Dienstgrad des Unteroffiziers erreicht worden sein) oder
  • eine mindestens vierjährige berufliche Tätigkeit innerhalb eines Berufsfeldes.

2. Sie haben – im Rahmen des G8-Gymnasiums – die gymnasiale Oberstufe am Gymnasium, einer Gesamtschule oder einer Berufsfachschule des Berufskollegs nach der 11. Klasse mit der schulischen Fachhochschulreife verlassen. Der praktische Teil der Fachhochschulreife muss auch in diesem Fall zwingend innerhalb von acht Jahren nach Erwerb des schulischen Teils erfolgen. Dieser Abschluss gilt jedoch nur in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Saarland. Sie benötigen:;

  • eine abgeschlossene, mind. zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

3. Sie haben die zweijährige Berufsfachschule des Berufskollegs (z. B. Höhere Handelsschule) mit der schulischen Fachhochschulreife verlassen. Der praktische Teil der Fachhochschulreife kann in diesem Fall auch vor oder während des Erwerbs des schulischen Teils erfolgen. Für den praktischen Teil der Fachhochschulreife benötigen Sie:

  • eine abgeschlossene, mind. zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
  • eine mind. zweijährige Berufstätigkeit oder
  • ein einschlägiges einjähriges oder halbjähriges Praktikum (entsprechend Ihrem Zeugnis)

4. Sie haben ein Weiterbildungskolleg (Abendschule oder Kolleg) besucht. Der praktische Teil der Fachhochschulreife kann in diesem Fall auch vor oder während des Erwerbs des schulischen Teils erfolgen. Sie benötigen außerdem:

  • eine abgeschlossene, mind. zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
  • ein einjähriges gelenktes Praktikum oder
  • eine mindestens dreijährige Tätigkeit

Die Regelungen können sich je nach Bundesland unterscheiden.

Das einjährige gelenkte Praktikum als praktischer Teil der Fachhochschulreife

Wenn Sie noch keine Berufsausbildung abgeschlossen oder langjährige Berufspraxis gesammelt haben, müssen Sie ein einjähriges oder halbjähriges Praktikum absolvieren, um den praktischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen.

Sie müssen ein einjähriges gelenktes Praktikum absolvieren, wenn:

  • Sie nach erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 12 der gymnasialen Oberstufe den schulischen Teil der Fachhochschule erreicht haben.
  • Sie den zweijährigen Bildungsgang der Fachoberschule (FOS 11 und 12) am Berufskolleg besuchen. Dann müssen Sie während der 11. Klasse ein einjähriges fachbezogenes Praktikum belegen.

Wenn Sie einen Bildungsgang der zweijährigen Berufsfachschule des Berufskollegs besuchen, müssen Sie ein halbjähriges einschlägiges Praktikum absolvieren.

Ziel des gelenkten Praktikums

Das gelenkte Praktikum soll auf das Berufsleben vorbereiten, die Berufsauswahl absichern oder Orientierung bei der Entscheidung für ein Studium bieten. Deshalb sollte das Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife nur in einem Betrieb durchgeführt werden, der zur Ausbildung im entsprechenden Beruf berechtigt ist und in dem die beruflich angestrebten Tätigkeiten tatsächlich ausgeführt werden können.

Das Praktikum muss ohne Unterbrechung durchgeführt werden – ein Zusammenrechnen verschiedener Tätigkeiten aus unterschiedlichen Zeiträumen ist für den Erwerb des praktischen Teils der Fachhochschulreife nicht zulässig.

Die Suche nach einem Praktikum obliegt den Schülerinnen und Schülern, die Schulen können aber Hilfestellung geben

Regelung des gelenkten Praktikums

Einjährige Praktika, die zum Erwerb des praktischen Teils der Fachhochschulreife führen, sind in der Praktikums-Ausbildungsordnung geregelt. Damit das Praktikum tatsächlich als praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt wird, müssen Sie den mit der Ausbildungsstelle abgeschlossenen Praktikantenvertrag in ein Praktikantenverzeichnis eintragen lassen. Die zuständigen Stellen prüfen dann, ob die Ausbildungsstelle den Ablauf des Praktikums nach den inhaltlichen Bestimmungen der Praktikumsordnung erlaubt.

Welche Inhalte vermittelt das Praktikum und mit welchem Gehalt kann ich rechnen?

Der Verdienst des Praktikanten / der Praktikantin, der Urlaubsanspruch und die Arbeitszeiten richten sich nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen der jeweiligen Fachrichtung. Wird das Praktikum während der Klasse 11 an der Fachoberschule absolviert, sollten die fachlichen Bereiche des Praktikums der gewählten Fachrichtung am Berufskolleg entsprechen. So ermöglicht z. B. die Fachrichtung Elektrotechnik ein Praktikum im Bereich Elektrotechnik. Wird das Praktikum zum Erwerb der praktischen Fachhochschulreife im Anschluss an die 12. Klasse absolviert, sollte es bei der Entscheidung für oder gegen ein Berufsfeld hilfreich sein. Sie haben ein bestimmtes Berufsziel? Dann testen Sie während des praktischen Teils der Fachhochschulreife, ob dieser Beruf tatsächlich Ihren Vorstellungen entspricht!

Können bereits absolvierte Tätigkeiten auf den praktischen Teil der Fachhochschulreife angerechnet werden?

Bereits absolvierte praktische Tätigkeiten können auf Grundlage einer Einzelfallprüfung auf den praktischen Teil der Fachhochschulreife angerechnet werden. Dazu zählen Wehrdienst, Zivildienst, Entwicklungsdienst sowie freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Auch nicht-abgeschlossene Berufsausbildungen nach Landes- und Bundesrecht und Kindererziehungszeiten können so angerechnet werden. Ausgenommen sind jedoch Betriebspraktika aus der Sekundarstufe I.

Beliebte Fernschulen

Bei folgenden Fernschulen können Sie die Fachhochschulreife im Fernstudium nachholen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Schwerpunkten und können abhängig von Ihrem Schulabschluss und Ihren Vorkenntnissen zwischen verschiedenen Einstiegsmöglichkeiten wählen.