Fachhochschulreife und BAföG

Sie haben sich dazu entschieden, die Fachhochschulreife nachzuholen – doch welche finanziellen Förderungsmöglichkeiten gibt es?

Finanzielle Unterstützung für die Ausbildung

Wenn Sie Ihre Fachhochschulreife nachholen möchten, haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anrecht auf staatliche Unterstützung in Form von BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz). BAföG soll allen jungen Menschen ermöglichen, unabhängig von sozialer Herkunft und wirtschaftlichem Hintergrund eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren.

Grundsätzlich können die Ausbildungen an Abendgymnasien, Berufskollegs sowie Fernschulen nach §2 Absatz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Unter bestimmten Umständen kann auch eine Ausbildung an nicht-staatlichen Ausbildungsstätten, wie z.B. bei der VHS oder an Privatschulen durch BAföG gefördert werden. Dafür muss die Ausbildungsstätte von der zuständigen Landesbehörde als gleichwertig anerkannt werden.

Allgemeine Voraussetzungen für BAföG zum Nachholen der Fachhochschulreife

Generelle Voraussetzung für die BAföG-Förderung ist, dass die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt und der Ausbildungsabschnitt mindestens ein Schul- oder Studienhalbjahr dauert.

Neben den allgemeinen Voraussetzungen müssen auch einige persönliche Voraussetzungen erfüllt sein, um für eine BAfög Förderung infrage zu kommen.

Der Antragsteller darf zum Beginn der Ausbildung nicht älter als 30 Jahre sein. In Einzelfällen können Ausnahmeregelungen mit dem Amt für Ausbildungsförderung getroffen werden.

BAföG erhalten deutsche Staatsangehörige oder Ausländer, die bestimmte Gleichstellungskriterien erfüllen.

Spezifische Voraussetzungen für BAföG:

1. BAföG beim Besuch einer Fachoberschulklasse

Besondere Voraussetzungen gelten für die Förderung des Besuchs einer Fachoberschulklasse. Generell wird der Besuch gefördert, wenn er eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt (§12 Abs. 1 Nr. 2 BAföG). Wenn der Schüler eine Fachoberschulklasse besucht, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wird er gefördert, wenn er darüber hinaus eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt (§12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG ):

  • Er wohnt nicht bei seinen Eltern und von der Wohnung der Eltern aus ist eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar
  • Er führt einen eigenen Haushalt und ist oder war verheiratet
  • Er führt einen eigenen Haushalt und lebt mit mindestens einem Kind zusammen.
2. BAföG beim Besuch einer Berufsfachschulklasse

Auch gefördert wird der Besuch von Berufsfachschulklassen, die ebenfalls keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen und in mindestens zwei Jahren einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln.

3. BAföG beim Besuch von VHS und Privatschulen

Wenn Sie die Fachhochschulreife an einer Volkshochschule oder einer Privatschule nachholen, entscheidet die zuständige Landesbehörde, ob die Schule einer Ausbildungsstätte nach §2 Absatz 1 BAföG als gleichwertig erachtet wird und Sie BAföG bekommen.

4. Schüler-BAföG im Fernstudium

Für Absolventen eines Fernstudiums Fachhochschulreife gilt eine gesonderte Regelung. Sie können nach §3 Absatz 3 Ausbildungsförderungsgesetz Schüler-BAföG beantragen. Dies ist kein Kredit, sondern ein Zuschuss der nicht zurückgezahlt werden muss.

Beachten Sie: Für ein Fernstudium können Sie die Förderung durch Schüler-BAföG nur für die letzten 12 Monate des Lehrgangs beantragen. Insgesamt dauern die Lehrgänge üblicherweise 24 bis 36 Monate, Sie werden also nur einen Teil der Zeit gefördert.

Voraussetzungen für die Förderung durch Schüler-BAföG bei einem Fernstudium

  • Sie haben bei Studienbeginn das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Sie sind nicht bei Ihren Eltern gemeldet.
  • Sie haben nachweislich bereits mindestens sechs Monate am Fernstudium Fachhochschulreife teilgenommen.
  • Sie widmen innerhalb des BAföG-Bezugszeitraums mindestens drei aufeinanderfolgende Monate Ihre volle Arbeitskraft (d.h. in Vollzeit) dem Lehrstoff.

Weitere persönliche Bedingungen für Schüler-BAföG prüft die zuständige Behörde. Der Umfang der BAföG-Leistung ist einkommensabhängig. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend ab Antragsmonat. Beantragen können Sie BAföG im Amt für Ausbildungsförderung in Ihrer Stadt oder im Landratsamt.

Fachhochschulreife nachholen: Höhe der BAföG-Förderung

Die Höhe des BAföG ist in der Regel elternabhängig. Das bedeutet, die Höhe der Förderung wird abhängig vom Einkommen der Eltern errechnet. Wenn Sie Ihre Fachhochschulreife am Abendgymnasium oder Kolleg nachholen, können Sie nach §11 Abs.3 Satz 1 BAföG elternunabhängig gefördert werden. Die BAföG-Förderung wird laut des Bundesausbildungsförderungsgesetzes monatlich im Voraus gezahlt.

Bedarfssätze

1. Fachhochschulreife am Abendgymnasium

  • Wenn der Auszubildende bei den Eltern oder im Eigentum der Eltern wohnt: 397 Euro
  • Wenn der Auszubildende nicht bei den Eltern wohnt: 572 Euro

Der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag beträgt 73 Euro.

2. Fachhochschulreife an Fachoberschulklassen

  • Wenn der Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt: 397 Euro monatlich
  • Wenn der Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt: 572 Euro monatlich
  • Wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt: 465 Euro

Darf ich als BAföG-Empfänger arbeiten?

Wenn Sie BAföG bekommen, dürfen sie 406 Euro im Monat dazu verdienen, ohne dass das verdiente Geld auf Ihren Förderungsbetrag angerechnet wird. Zusätzlich werden Werbungskosten- und Sozialversicherungspauschale berücksichtigt.

Wo stelle ich den BAföG-Antrag?

Wenn Sie die Fachhochschulreife auf dem 2. Bildungsweg nachholen, ist das Amt für Ausbildungsförderung im Bezirk Ihrer Ausbildungsstätte für Ihren Antrag zuständig. Das Amt für Ausbildungsförderung entscheidet dann, ob Sie grundsätzlich gefördert werden können.

Sie erhalten anschließend einen schriftlichen Bescheid über Ihren monatlichen Förderungsbetrag. Der Bescheid gilt für den Bewilligungszeitraum, der in der Regel 1 Jahr dauert. Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums sollten Sie einen Folgeantrag stellen.

Beliebte Fernschulen

Bei folgenden Fernschulen können Sie die Fachhochschulreife im Fernstudium nachholen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Schwerpunkten und können abhängig von Ihrem Schulabschluss und Ihren Vorkenntnissen zwischen verschiedenen Einstiegsmöglichkeiten wählen.